Der A*dS (Berufsorganisation der Autorinnen und Autoren der Schweiz) wendet sich mit folgendem Schreiben an Kulturschaffende:
Die Richtlinien zur Umsetzung stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können seit 6. April eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden. Informationen dazu sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt:
www.bak.admin.ch/coronavirus.
Die Verordnung ist auf zwei Monate befristet. Während der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten.
Der guten Zusammenarbeit der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, dem Bundesamt für Kultur sowie den Kulturverbänden und -organisationen ist die breite COVID-Unterstützung für Kulturschaffende zu verdanken.
Das Gesuchsportal Nothilfe gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale ist online.
Kulturschaffende, die aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, in der sie ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können über das Portal nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch um Nothilfe nach Art. 6 und 7 der COVID-Verordnung Kultur stellen. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Formular angenommen werden.
Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) gemäss COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall bei Ihrer kantonalen SVA gestellt wurde. Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia darf Suisseculture Sociale nur bis zum 21. Mai 2020 Gesuche entgegennehmen.
Soforthilfen für Kulturunternehmen, Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht- gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Für die Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen sind die jeweiligen Kulturämter der Kantone zuständig. Die Formulare und Einreichungsmodalitäten können dort abgerufen und eingereicht werden. Finanzhilfen für den Laienbereich können bei den Laienkulturverbänden beantragt werden.
«Taskforce Corona Massnahmen Kultur» als breit abgestützte Koalition von Kulturverbänden
Schliesslich hat Suisseculture zusammen mit einer breiten Koalition von Kulturverbänden eine «Taskforce Corona Massnahmen Kultur» gegründet. Die Taskforce steht den Behörden als Beratungsgremium zur Verfügung und bündelt Hinweise der Verbände, wenn bei der Durchführung der Massnahmen Schwierigkeiten für Kulturschaffende und Kulturunternehmen entstehen.
Kontakt
Omri Ziegele, Präsident Suisseculture; oziegele@gmx.ch; 0767462 42 96
Alex Meszmer, Geschäftsleiter Suisseculture; alexmeszmer@suisseculture.ch; 076/495 92 26
Für Fragen zur Nothilfe von Suisseculture Sociale
Nicole Pfister Fetz Präsidentin Suisseculture Sociale, Tel. 079 330 02 67, npfister@a-d-s.ch
Und hier die Informationen vom Bundesamt für Kultur
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